FSK L

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ab 16 Jahren

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern (bis 25 km/h)

Weitere Details

Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen ab 16 Jahre

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern (bis 25 km/h)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils

  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhängern

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